Gutachten für die Steuer

Die typische Situation:

Sie benötigen eine sachverständige Aussage (Gutachten, Werteinschätzung), die den Verkehrswert / Marktwert begründet oder auch verteidigt, oder – wenn Sie Käufer sind – die eine hohe Preisvorstellung der Gegenseite entkräftet.
Denkbare Situationen für ein solches Gutachten können sein:

  • Anschaffung / Veräußerung einer Wohnimmobilie oder eines Grundstücks.
  • Private Neuorientierung (Vermögenstrennung, Scheidung).
  • Allgemeiner Überblick für künftige Vorhaben (Vererbung, Schenkung).

Der Zweck:

Ermittlung des Verkehrswertes als Grundlage für Kauf, Verkauf, oder Eigentumsänderungen im gegenseitigen Einvernehmen.

Die Vorgehensweise:

Üblicherweise besichtigen wir das Objekt, werten die von Ihnen zusammengestellten Unterlagen aus und bündeln alle Erkenntnisse zu einem schriftlichen Dokument.
Das Kaufberatungsgutachten ist nicht “gerichtsfest”. Es kann als Basis für Finanzierungsgespräche verwendet werden, ersetzt aber kein Beleihungswertgutachten.

Basisannahmen für die Berechnung zum Vorzugspreis:

 

  • Das Objekt befindet sich innerhalb Freitals oder Dresdens. (Andernfalls werden Fahrtkosten gesondert berechnet.) Es handelt sich um eine “normale” eigengenutzte oder vermietete Wohnimmobilie (kein Mehrfamilienhaus, kein Gewerbeobjekt).
  • Das Bewertungsobjekt birgt keine Schwierigkeitsformen: z. B.: Lasten / Rechte im Grundbuch wie Erbpacht, Brunnen- oder Wegerechte, wertbeinflussende Dienstbarkeiten sowie Bebauung über Ausnahmeregeln (z.B.: Grundstück ist kein Bauland),Wertermittlungsstichtag liegt im laufenden Jahr bzw. Wertermittlungsstichtag und Qualitätsstichtag sind gleich. Es existieren keinerlei Probleme mit Grund und Boden (z.B.: Altlasten). Ferner gehen wir davon aus, dass von unserer Seite höchstens telefonische Auskünfte bei Behörden einzuholen sind aber keine zeitraubenden Besuche notwendig sind.
  • Die Beschaffung von fehlenden Unterlagen / Auskünften übernehmen wir gegen gesonderte Berechnung nach Zeitaufwand.

Bei Auftragsbearbeitung liegen die von uns angeforderten Dokumente vor. Eine Liste erhalten Sie mit unserem Auftragsformular übermittelt, z. B. aktueller Grundbuchauszüge, Lageplan, Daten über durchgeführte Sanierungen, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, ETVers.Protokolle, Hausgeldabrechnung mit Rücklagestand

Honorartabelle - gültig ab 01.11.2019

 

Honorartabelle angelehnt an die *BVS-Richtline zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien (Nettowerte ohne MwSt.).

  • ) Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.
Immobilienwert Gutachten Kaufberatung Beratung Auskunft Gutachten gerichtsfest Geldinstitute Gutachten Steuer
bis 150.000 950 713 1.450 1.088
bis 200.000 1.420 1.065 2.030 1.523
bis 300.000 1.710 1.283 2.470 1.853
bis 400.000 1.910 1.433 2.750 2.063
bis 500.000 2.080 1.560 2.990 2.243
bis 750.000 2.470 1.853 3.550 2.663
bis 1.000.000 2.720 2.040 3.920 2.940
bis 1.500.000 3.290 2.468 4.740 3.555
bis 2.000.000 3.820 2.865 5.490 4.118
bis 2.500.000 4.350 3.263 6.270 4.703
bis 3.000.000 4.810 3.608 6.930 5.198
bis 5.000.000 6.620 4.965 9.540 7.155
bis 7.500.000 8.700 6.525 12.530 9.398
ab 10.000.000 10.670 8.003 15.370 11.528

 

Das Honorar kann auch auf Stundenbasis, pauschal oder individuell vereinbart werden.

Beispiele hierfür sind:

 

  • mehrere gleichartige Objekte (Wohnungen im gleichen Wohnblock, Reihenhäuser im gleichen Baugebiet).
  • extrem lagebedingte Wertigkeit, Toplage oder Armenviertel führen zur Auf- oder Abwertung während die Gutachtertätigkeit davon weitgehend unbeeinflusst ist.
  • Immobilienwerte weit oberhalb der Honorartabelle.